Spielbedingung: Mindestens eine (1) "Personensorgeberechtigte Person*" von Dir muss vorort anwesend sein!
Spielbedingung: Mindestens eine (1) Person mit "Erziehungsberechtigung*" muss vorort anwesend sein!
Alternativ eine nachweislich erziehungsbeauftragte Person, die eine schriftliche Genehmigung der Personensorgeberechtigten nachweisen kann.
Ab einem Alter von mindestens 18 Jahren dürft Ihr den unbegrenzten und uneingeschränkten Aufenthalt bei uns genießen!
* Jugendliche ab 16 Jahren müssen die Spielbedingungen von deren Begleitperson(en) unterschreiben lassen!